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   BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01   

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https://dejure.org/2001,19299
BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01 (https://dejure.org/2001,19299)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2001 - 1 B 89.01 (https://dejure.org/2001,19299)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2001 - 1 B 89.01 (https://dejure.org/2001,19299)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.08.2001 - 1 B 63.01

    Vorliegen eines obiter dictums als eine der Berufung zugängliche Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01
    Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in dem Beschluss vom 3. August 2001 in dem Verfahren BVerwG 1 B 63.01 im Einzelnen ausgeführt.
  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender

    Eine weiterreichende Bedeutung kommt dem Erfordernis der Würdigung nachbarlicher Belange in § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu (OVG Bremen, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

    Es kann daher auch nicht mittelbar dadurch erzwungen werden, dass ein Vorhaben allein deshalb abgewehrt wird, weil es die Grundzüge der Planung berührt (vgl. zum Ganzen bereits OVG Bremen, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

  • OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Baugrenze; Nachbarschutz - Befreiung;

    Über die Beachtung von nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans und die Würdigung seiner Interessen bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus hat der Nachbar keinen Anspruch auf die Einhaltung der planerischen Festsetzungen (BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O. und Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
  • VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin greift der Nachbarschutz daher nicht auch schon unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit oder schon immer dann ein, wenn Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 05.09.2006 - 1 B 89/01 -, juris).
  • OVG Bremen, 24.01.2006 - 1 B 388/05

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von Baugrenze; Nachbarschutz - Baugrenze;

    Besondere Umstände, die einen Schutz erforderlich machen würden, der über die Einhaltung der Abstandsfläche hinausgeht (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01 -), werden von der Antragstellerin nicht aufgezeigt.
  • OVG Bremen, 17.10.2002 - 1 B 321/02

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von nicht überbaubarer Grundstücksfläche;

    Das bauplanungsrechtliche Schutzniveau kann im Einzelfall über das bauordnungsrechtliche hinausgehen (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 99, S. 879; OVG Bremen, B. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
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